Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an www.freiherr-von-boppard.de / Freiherr von Boppard / Thomas Oesterberg nachstehend der Fotograf
genannt - erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Lichtbilder, im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotograf hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
II. Urheberrecht
1. Dem Fotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern/Entwürfen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von dem Fotograf hergestellten Lichtbilder/Bilddateien/Entwürfe/Logos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt. Eine Weiterbearbeitung (z. B. Bildlook, Format etc.) oder jegliche Veränderung ist untersagt.
3. Überträgt der Fotograf die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Alle Waren- und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder/Bilddateien für nicht private Zwecke oder Veröffentlichung im Internet wird der Fotograf, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, als Urheber, mit: „Foto: © by Freiherr von Boppard / www.freiherr-von-boppard.de“ ,des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des
Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei dem Fotografen. Eine Herausgabe der Negative / der Bilddateien / Logos / Entwürfe an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung (z.B. dem Erwerb einer Foto-CD oder Foto-Download).
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder/Bilddateien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale lt. Preisliste berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten - ab dem 15. km mit einem Satz von 0,80 EURO pro km, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart, Fährkosten)
sind vom Auftraggeber zu tragen. Darüber hinaus ist bei der Bestellung von Lichtbildern für jeden Abzug eines Lichtbildes der vereinbarte Kaufpreis
(entsprechend der Preisliste) fristgerecht zu entrichten.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht
spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotograf bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder / Daten Eigentum des Fotografen. Eventuell zugesicherte
Abtretungen an Bildrechten / Nutzungsrechte für Logos verbleiben bei dem Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei dem Fotografen eingegangen
sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich
und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative/Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrten Negative/Bilddateien nach
60 Tagen nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Bereitstellungszeitraum auf dem Server: 14 Tage nach Upload auf dem Webserver im Kundenbereich.
Archivierungszeitraum: Auf Festplatte 60 Tage nach Shooting/Auftrag.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Bilddateien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
Materials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Leistungsstörung
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber einen Datenträger und/oder mehrere Lichtbilder/Bilddateien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht
ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder/Datenträger kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu
vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Liefertermine für Lichtbilder/Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von dem Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei dem Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gelten die
Lieferungen als verbindlich angenommen.
VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer) können gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Nutzung und Verbreitung
Der Fotograf kann, nach vorherigem Einverständnis des Auftraggebers, die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zur Veröffentlichungen nutzen, z.B.
im Internet (Facebook, Communitys, Webpräsenz der Fotografin), in Printmedien (Flyer, Werbematerial, Zeitungsanzeigen) oder in Buchform
(Fotobuch: als Anschauungs- und Werbematerial).
Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
VIII. Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Koblenz.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unzulässig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig.
Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am
besten entspricht. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen
und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an www.freiherr-von-boppard.de
/ Freiherr von Boppard / Thomas Oesterberg nachstehend der Fotograf
genannt - erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird.
2. Lichtbilder, im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotograf
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-
Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in
digitalisierter Form, Videos usw.).
II. Urheberrecht
1. Dem Fotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern/Entwürfen
nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von dem Fotograf hergestellten
Lichtbilder/Bilddateien/Entwürfe/Logos sind grundsätzlich nur für den
eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine
Weiterbearbeitung (z. B. Bildlook, Format etc.) oder jegliche Veränderung
ist untersagt.
3. Überträgt der Fotograf die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten
bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Alle Waren- und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Fotografen.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder/Bilddateien für nicht private Zwecke
oder Veröffentlichung im Internet wird der Fotograf, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, als Urheber, mit: „Foto: © by Freiherr von Boppard /
www.freiherr-von-boppard.de“ ,des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung
des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadensersatz.
6. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei dem Fotografen. Eine
Herausgabe der Negative / der Bilddateien / Logos / Entwürfe an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung (z.B. dem Erwerb
einer Foto-CD oder Foto-Download).
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder/Bilddateien wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale lt. Preisliste berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten - ab dem 15. km mit einem Satz von 0,80
EURO pro km, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart,
Fährkosten) sind vom Auftraggeber zu tragen. Darüber hinaus ist bei der
Bestellung von Lichtbildern für jeden Abzug eines Lichtbildes der
vereinbarte Kaufpreis (entsprechend der Preisliste) fristgerecht zu
entrichten.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht
spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotograf bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden
Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Lichtbilder / Daten Eigentum des Fotografen. Eventuell zugesicherte
Abtretungen an Bildrechten / Nutzungsrechte für Logos verbleiben bei dem
Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
5. Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen
innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei dem Fotografen
eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als
Genehmigung.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der
Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative/Bilddateien sorgfältig. Er ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrten
Negative/Bilddateien nach 60 Tagen nach Beendigung des Auftrags zu
vernichten.
Bereitstellungszeitraum auf dem Server: 14 Tage nach Upload auf dem
Webserver im Kundenbereich.
Archivierungszeitraum: Auf Festplatte 60 Tage nach Shooting/Auftrag.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Lichtbilder/Bilddateien nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Materials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern
und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
V. Leistungsstörung
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber einen Datenträger und/oder
mehrere Lichtbilder/Bilddateien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die
nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach
Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten
und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte
Lichtbilder/Datenträger kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die
Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Liefertermine für Lichtbilder/Bilddateien sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich und schriftlich von dem Fotografen bestätigt worden
sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach
Erhalt der Ware bei dem Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gelten die
Lieferungen als verbindlich angenommen.
VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer) können gespeichert
werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Nutzung und Verbreitung
Der Fotograf kann, nach vorherigem Einverständnis des Auftraggebers, die
entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zur Veröffentlichungen nutzen, z.B.
im Internet (Facebook, Communitys, Webpräsenz der Fotografin), in
Printmedien (Flyer, Werbematerial, Zeitungsanzeigen) oder in Buchform
(Fotobuch: als Anschauungs- und Werbematerial).
Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
VIII. Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Koblenz.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unzulässig sein, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig.
Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine
gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der
Vertragspartner am besten entspricht. Entsprechendes gilt auch im Falle
einer Regelungslücke.